NVFR-Nachtflugausbildung
Um mit einer Nachtflugausbildung beginnen zu können, müssen Sie im Besitz einer gültigen PPL-A- oder LAPL-A-Lizenz sein. Die Ausbildung umfaßt praktische Nachtflugübungen mit und ohne Fluglehrer. Es erfolgt keine Prüfung, sondern die Befähigung wird nach Abschluss der Ausbildung bei der zuständigen Behörde bestätigt.
Voraussetzungen:
- PPL-A oder LAPL-A
- Mindestausbildung 5 Stunden Blockzeit bei Nacht davon
- 10 Platzrunden mit Fluglehrer,
- 5 Platzrunden ohne Fluglehrer
- 1 Überlandflug mit Lehrer